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Informationen zum deutschen Straßenverkehrsrecht |
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strassenverkehrsrecht.net ist ein Informationsangebot des Rechtsanwalts Dr. Dieter Heskamp. Die hier veröffentlichen Beiträge richten sich an Verkehrsteilnehmer und sollen eine Orientierung über verschiedene Fragen des deutschen Straßenverkehrsrechts vermitteln. |
| Der Anbieter der Seite strassenverkehrsrecht.net ist Rechtsanwalt und schwerpunktmäßig im Bereich des Straßenverkehrsrechts tätig. Er wurde im Jahr 2006 von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt. Seit 2004 besteht eine Kooperation mit dem Automobilclub von Deutschland (AvD-Vertrauensanwalt).
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Änderung des Bußgeldkataloges ab 1. Februar 2009 |
Erhöhung der Regelgeldbußen für Verkehrsordnungswidrigkeiten ab 1. Februar 2009
Am 1. Februar 2009 sind Änderungen in der Anlage zur Bußgeldkatalogverordnung in Kraft getreten. Die Regelgeldbußen für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden erheblich erhöht. Die Bußgelder für Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze wurden sogar verdoppelt (Erster Verstoß nunmehr 500,-- € statt bisher 250,-- €). Die Teilnahme an illegalen Kfz-Rennen kostet numehr 400,-- € statt bisher 150,-- €.. Sämtliche Regelbußgeldsätze finden Sie bei strassenverkehrsrecht.net unter den einzelnen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und der Fahrerlaubnisverordnung.
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Änderungen bei der Anerkennung von EU-Führerscheinen |
Änderungen bei der Anerkennung von Führerscheinen aus dem EU-AuslandAm 19. Januar 2009 ist Artikel 11 der dritten Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Sei diesem Datum ist es den Mitgliedsstaaten europarechtlich erlaubt, die Anerkennung einer Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Staat zu verweigern, wenn deren Inhaber im Inland die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Damit soll dem sogenannten Führerscheintourismus ein Ende gesetzt werden. Näheres hierzu finden Sie in dem Beitrag "Ausländische Fahrerlaubnisse (EU)". |
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Sicherheitstraining statt Strafe |
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Nach § 153a StPO kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht ein Strafverfahren einstellen und dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Bei Einstellungen nach dieser Vorschrift wird meist allein die Zahlung eines Geldbetrages zur Auflage gemacht. Die Auflage kann aber auch z.B. in der zusätzlichen Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining bestehen. |
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Neue UmweltzonenSeit dem 1. Oktober 2008 gelten in München, Frankfurt und einem großen Teil des Ruhrgebiets neue Umweltzonen. |
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