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Fre 11. Jun 2010 |
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VGH Kassel: Zur Anerkennung von nach dem 19.01.09 erteilten EU-Führerscheinen |
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Don 10. Jun 2010 |
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KG: Fahren unter Cannabiseinfluss - Nachweis des zeitnahen Konsums erforderlich |
| Das Kammergericht in in seinem Beschluss vom 04.01.2010 über den Fall einer Autofahrt mit einer THC-Konzentration von 1,5 ng/ml entschieden. Der Betroffene stand somit zum Tatzeitpunkt im Sinne des § 24a StVG unter der Wirkung“ eines berauschenden Mittels, weil der analytische Grenzwert von 1 ng/ml im Blutserum erreicht wurde. Dieser Verstoß muss jedoch zumindest fahrlässig begangen worden sein. Bewußter Konsum allein reicht somit für eine Bußgeldverurteilung nicht aus. Das Amtsgericht sah Fahrlässigkeit nicht als erwiesen an und sprach den Betroffenen frei. Das Kammergericht gab dem Amtsgericht Recht und wies die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft ab.
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Don 10. Jun 2010 |
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VG Neustadt: Fahrtenbuch kann auch bei erstmaligem Verstoß angeordnet werden |
| Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße kann dem Halter eines Fahrzeugs das Führen eines Fahrtenbuchs für 18 Monate auch bei einem erstmaligen Tempoverstoß auferlegt werden (VG Neustadt, Beschluss vom 12.04.2010, 3 L 281/10).
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Mon 07. Jun 2010 |
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AG Siegburg: Sachverständigenkosten sind auch bei Quote voll zu erstatten |
| Mit Urteil vom 31.03.2010 hat das Amtsgericht Siegburg ausgeführt, dass Sachverständigenkosten des Geschädigten auch dann in voller Höhe von dem Schädiger bzw. dessen Kraftfahrthaftpflichtversicherer zu erstatten sind, wenn den Geschädigten ein Mitverschulden trifft und der Schaden daher nach einer Quote von 50 : 50 zu regulieren ist. Sachverständigenkosten seien Rechtsverfolgungskosten, die nicht anfallen würden, wenn der Geschädigte allein für den Schaden verantwortlich wäre und seinen Schaden daher selbst zu tragen hätte.
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Fre 04. Jun 2010 |
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VG Bremen: EU-Fahrerlaubnis mit deutscher Wohnsitzangabe berechtigt nicht zum Fahren in Deutschland |
| In einem Urteil vom 26.04.2010 führt das Verwaltungsgericht Bremen aus, dass eine Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Staat, in der als Wohnsitz ein Ort in Deutschland angegeben ist, nicht ohne weiteres zum Fahren in Deutschland berechtigt. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde muss das Recht, davon in Deutschland Gebrauch zu machen, nach § 28 Abs. 5 FeV ausdrücklich erteilen. Die Vorschrift sei mit Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWGvereinbar.
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Fre 04. Jun 2010 |
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OLG Düsseldorf: Absehen vom Fahrverbot bei Augenblicksversagen möglich |
| Wenn die Möglichkeit besteht, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten wurde, weil der Fahrzeugführer das anordnende Verkehrsschild übersehen hat und wegen der Überschreitung laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot zu verhängen wäre, muss das Gericht in den Urteilsgründen ausführen, warum ein Absehen vom Fahrverbot bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße im konkreten Fall nicht in Betracht kommt. Dies hat das Oberlandesgericht in einem Beschluss vom 05.03.2010 entschieden. Die Indizwirkung des Bußgeldkataloges gelte in einem solchen Fall nur eingeschränkt. Soweit der Betroffene geltend macht, infolge eines entschuldbaren Augenblicksversagens das die Geschwindigkeit begrenzende Verkehrszeichen an der Messstelle übersehen zu haben, sei das Amtsgericht gehalten, nähere Feststellungen zur Art und Weise der Geschwindigkeitsbeschränkung und zu den örtlichen Gegebenheiten zu treffen. |
Don 03. Jun 2010 |
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OVG Lüneburg: Rechtswidrig entnommene Blutprobe darf bei Fahrerlaubnisentziehung verwertet werden. |
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Mit 02. Jun 2010 |
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Kammergericht: "Überaus lange Rotlichtdauer" kein Grund für Erhöhung des Bußgeldes/Fahrverbots |
| Das Kammergericht hat ein Bußgeldurteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 16.06.2009 mit Beschluss vom 13.01.2010 im Rechtsfolgenausspruch geändert: Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 230 € und einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt. Der Bußgeldkatalog sieht für einen qualifizierten Rotlichtverstoß (ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung) eine Geldbuße von 125 € und einen Monat Fahrverbot vor. Das Amtsgericht begründete die Erhöhung unter anderem mit der "überaus langen Rotlichtdauer". Das Kammergericht hat den Rechtsfolgenausspruch geändert und die Geldbuße und das Fahrverbot entsprechend dem Bußgeldkatalog festgesetzt. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigt weder eine lange Rotlichtdauer noch der Umstand, dass ein Fahrzeug im Querverkehr bremsen mußte im zu entscheidenen Fall eine Erhöhung des vorgesehenen Bußgelds oder des Fahrverbots. |
Fre 28. Mai 2010 |
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BVerwG: Zur Überprüfung des Wohnsitzerfordernisses |
| Mit Urteil vom 25.02.10 (3 C 15.09) hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aufgehoben und die Sache zurückverwiesen: Dem Kläger war die Fahrerlaubnis entzogen worden. Er erwarb am 28. Juni 2005 in Polen eine Fahrerlaubnis der Klassen A und B; im dort ausgestellten Führerschein ist als Wohnsitz ein Ort in Polen angegeben. In Deutschland ist der Kläger seit Dezember 1999 ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in K. gemeldet. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde forderte ihn auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Dies unterließ der Kläger. Die Behörde erkannte ihm daraufhin das Recht ab, von seiner polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.
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Fre 28. Mai 2010 |
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OLG Frankfurt a.M.: Zum Meßverfahren Vitronic Poliscan Speed |
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Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat einen Beschluss des Amtsgerichts Dillenburg vom 02.03.2009 (3 OWi 2 Js 54432/09) aufgehoben, mit dem ein Betroffener in einem Bußgeldverfahren freigesprochen worden war, in dem eine Geschwindigkeitsmessung des Gerätes Poliscan Speed als Beweis verwertet worden war. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen Zweifels an der Zuverlässigkeit dieser Meßmethode freigesprochen, obwohl ein Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen war, dass es keine Anhaltspunkte für eine Fehlmessung gebe.
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Don 27. Mai 2010 |
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AG Mannheim: Messung mit Vitronic Poliscan Speed ist zuverlässig |
| Das Amtsgericht Mannheim hat sich in seinem Urteil vom 23.12.2009 ausführlich mit dem mobilen Lasergerät Vitronic PoliScan Speed auseinandergesetzt. Das Gericht legt sehr detailliert dar, aus welchen Gründen es die Messung mit diesem Gerät im zu entscheidenden Fall für zuverlässig hält. |
Don 27. Mai 2010 |
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LG Saarbrücken: Haftungsquote 80 : 20 bei Ausparken aus gegenüberliegenden Parktaschen |
| Das Landgericht Saarbrücken hat sich in einem Urteil vom 07.05.10 mit einer häufig vorkommenden Unfallkonstellation befaßt. Kläger und Beklagter fuhren mit ihren Pkws jeweils rückwärts aus gegenüberliegenden, schräg zueinander versetzten Parktaschen heraus und kollidierten. Der Kläger hat behauptet, er habe gestanden, als der Erstbeklagte gegen sein Fahrzeug gestoßen sei. Das erstinstanzlich zuständige Amtsgericht ging von einer hälftigen Haftungquote aus und führte dazu aus, eine Ausnahme vom Grundsatz der hälftigen Schadensteilung könne bei Kollision zweier rückwärts fahrender Fahrzeuge nur dann gelten, wenn ein Fahrzeug bereits längere Zeit gestanden habe, bevor es zur Kollision kam. Das Halten für ein bis zwei Sekunden stelle in jedem Fall keinen ausreichenden Zeitraum dar, der eine andere Haftungsverteilung rechtfertige.
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Mit 26. Mai 2010 |
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OLG Hamm: Zum Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall |
| In einem Urteil vom 15.04.2010 nimmt das Oberlandesgericht Hamm zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall Stellung: Für einen Anscheinsbeweis des Verschuldens des Auffahrenden ist es erforderlich, dass überhaupt ein Auffahren gegeben ist, denn nur dann kann ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 1 StVO durch Nichtwahrung eines genügenden Sicherheitsabstandes gegeben sein. Die Anknüpfungstatsachen, welche den Anscheinsbeweis entstehen lassen, müssen von demjenigen bewiesen werden, der sich darauf beruft. Der Beweis gelang im hier entschiedenen Fall nicht.
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Mit 26. Mai 2010 |
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OLG Koblenz: Keine Verdopplung von Geldbuße und Fahrverbot bei Vorsatz |
| Mit Beschluss vom 10.03.2010 hat das OLG Koblenz über einen Fall entschieden, in dem das Amtsgericht Linz eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt hatte. Das Amtsgericht war von einer Geldbuße von 225 Euro ausgegangen und hatte diese und das vorgesehene Fahrverbot wegen der vorsätzlichen Begehungsweise und der Uneinsichtigkeit des Betroffenen pauschal verdoppelt. Diese pauschale Verdopplung wertete das OLG als rechtsfehlerhaft. Außerdem rechtfertige allein das Ausnutzen prozessualer Rechte noch nicht die Annahme von Uneinsichtigkeit. |
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