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28 | 01 | 2012

27.

Jan

2012

OLG Dresden: Zur Verjährungsunterbrechung in einem Bußgeldverfahren

Für die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt eine Verjährungsfrist von lediglich drei Monaten. Nach Ablauf der Verjährung wird das Verfahren gegen den Betroffenen eingestellt, sofern in der Zwischenzeit keine sogenannte Unterbrechung der Verjährung stattgefunden hat. Durch die Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist wieder von vorne. Durch welche Handlungen die Verjährung unterbrochen wird ist in § 33 OwiG geregelt. Eine häufige Unterbrechungshandlung ist z.B. die Zusendung eines Anhörungsbogens. Das OLG Dresden erläutert in seinem Beschluss vom 05.05.05 die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit durch die Zusendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wird.

 

26.

Jan

2012

BGH: Zum Tatbestand des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Der BGH führt in seinem Beschluss vom 22.11.11 aus, dass eine Strafbarkeit wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) den bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung und einen zumindest bedingten Schädigungsvorsatz des Täters erfordert. Außerdem  muss durch eine der in den Nummern 1 bis 3 des § 315b Abs. 1 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt werden und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert verdichten. Diese Voraussetzungen ergeben sich nach Auffassung des BGH nicht ohne weiteres aus einem Sachverhalt, bei dem der Täter zunächst mit Vollgas auf den Geschädigten zufährt, dann in einer Entfernung von eineinhalb bis zwei Metern hält, dann nochmals mit Vollgas aber schleifender Kupplung anfährt und sich ruckelnd einen weiteren halben auf den Geschädigten zubewegt und dieser sodann in ca. eineinhalb Meter Entfernung dem Fahrzeug durch einen Ausfallschritt ausweicht.

 

25.

Jan

2012

AG Sigmaringen: Vier-Augen-Prinzip bei Lasermessungen

Das Amtsgericht Sigmaringen führt in seinem Urteil vom 04.05.10 aus, dass bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermeßgerät (hier Riegl FG 21-P), bei welcher keine Lichtbilder gefertigt werden, das Messergebnis nicht nur vom Messbeamten, sondern auch vom Protokollführer abgelesen werden muss (Vier-Augen-Prinzip). Die Ablesung nur durch den Messbeamten reicht nach Ansicht des Gerichts nicht aus. Außerdem sollte das Feld "Bemerkungen" im Meßprotokoll stets ausgefüllt werden.

 

24.

Jan

2012

AG Essen: Absehen vom Fahrverbot trotz 5 Voreintragungen in Flensburg

Das Amtsgericht Essen hat in seinem Urteil vom 25.11.05 über einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid entschieden, in dem ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt war. Obwohl bei dem Betroffenen fünf verwertbare Voreintragungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Verkehrszentralregister vorlagen, hat das Gericht von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen. Bedeutsam für das Absehen vom Fahrverbot war für das Gericht der konkret drohende Verlust des Arbeitsplatzes, der freiwillige Besuch eines Aufbauseminars und einer verkehrspsychologischen Beratung und der Umstand, dass die Mehrzahl der Voreintragungen bereits einige Zeit zurücklagen. Die Geldbuße wurde auf 1.000,-- € erhöht (Regelsatz 100,-- €).

 

16.

Jan

2012

OLG Zweibrücken: Nach 1 Jahr u. 9 Monaten kein Fahrverbot mehr

Wenn nach einer Ordnungswidrigkeit, für die im Normalfall ein Fahrverbot zu verhängen wäre, ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist, kann die Verhängung des Fahrverbots nicht mehr angemessen sein. Nach Auffassung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 25.08.11) ist dies nach einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten der Fall, sofern die Verzögerung nicht dem Betroffenen anzulasten ist.

 

13.

Jan

2012

OLG Düsseldorf - Zur Überprüfung des Meßprotokolls bei einer Lasermessung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 12.10.2011 zu den Folgen einer Abweichung von der Gebrauchsanweisung bei einem standardisierten Meßverfahren Stellung genommen. Im zu entscheidenden Fall waren bei einer Lasermessung nur drei der vorgesehenen vier Gerätetests im Meßprotokoll dokumentiert. Das Amtsgericht hatte trotzdem eine einwandfreie Messung angenommen. Das Oberlandesgericht führt aus, dass in einem solchen Fall kein standardisiertes Meßverfahren vorliegt und das Meßgerät für diese Messung auch nicht mehr als geeicht gilt. Das Amtsgericht hätte von Amts wegen eine weitere Aufklärung veranlassen müssen. Das Urteil des Amtsgerichts wurde auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

 

05.

Sep

2011

OLG Bamberg - Handybenutzung vor roter Ampel

Nach einem ausführlich begründeten Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27.09.06 verstößt ein Autofahrer, der sein Mobiltelefon benutzt, während er mit abgeschaltetem Motor vor einer roten Ampel wartet, nicht gegen das Verbot der Benutzung eines Mobiltelefons in § 23 Abs. 1a StVO. Es könne ihm allenfalls der Vorwurf gemacht werden gegen die Grundregel des § 1 StVO zu verstoßen, wenn er nach dem Wechsel von rot auf grün möglicherweise verspätet oder überhastet auf die neue Verkehrssituation reagiert.

 

18.

Aug

2011

OLG Hamm: Zum Absehen vom Fahrverbot

Gemäß einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 19.01.10 kann in einer Bußgeldsache von der Verhängung eines Fahrverbots nicht nur bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte abgesehen werden, sondern auch bei Vorliegen einer Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die einen Ausnahmefall begründen. Wenn im Bußgeldverfahren ein Absehen vom Fahrverbot angestrebt wird, sollten daher alle maßgeblichen Aspekte vorgetragen werden, auch wenn diese für sich genommen noch kein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen.

 

17.

Aug

2011

OLG Hamm: Absehen vom Fahrverbot bei langer Verfahrensdauer

In seinem Beschluss vom 01.09.09 führt das OLG Hamm aus, dass ein Fahrverbot seinen Sinn verlieren kann, wenn zwischen der Tat und ihrer Ahndung ein langer Zeitraum verstrichen ist (hier 29 Monate, 21 Monate zur Zeit der Urteilsverkündung). Im einzelnen führt das Gericht aus:

"Da das Fahrverbot gem. § 25 I 1 StVG nach der gesetzgeberischen Intention in erster Linie als Denkzettel – und Besinnungsmaßnahme mit erzieherischer Funktion gedacht und ausgeformt ist (BVerfG, NJW 1969, 1624), kann es seinen Sinn verlieren, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt, und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten festgestellt worden ist (Bay OLG, NZV 2004, 210). Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht es vor, vor diesem Hintergrund i.d.R. als notwendig an, das Fahrverbot in Frage zu stellen, wenn die Tat bis zur Rechtskraft der Entscheidung mehr als zwei Jahre zurückliegt (Bay OLG, NStZ – RR 2004, 57; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96).

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16.

Aug

2011

OLG Hamm: Fahrverbot und berufliche Verhältnisse
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25.08.09: Wird der Betroffene im Bußgeldverfahren zu einem Fahrverbot verurteilt und legt er gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein, muss das Urteil des Amtsgerichts  Feststellungen zu seinen persönlichen, insbesondere den beruflichen Verhältnissen enthalten, damit das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann,  ob die Verhängung des Fahrverbots, etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen, eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt. Die Notwendigkeit, hierzu Feststellungen zu treffen entfällt auch nicht deshalb, weil der Regelfall des § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV vorliegt.
 
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Dr. Heskamp

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