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Das Oberlandesgericht Hamm führt in seinem Beschluss vom 21.02.12 aus, dass ein einjähriger Auslandsaufenthalt in Neuseeland und Australien ein ausreichender Entschuldigungsgrund für das Ausbleiben im gerichtlichen Verhandlungstermin über einen Einspruch in einer Bußgeldsache darstellen kann. In der Bußgeldsache ging es um ein Bußgeld in Höhe von 500€ und ein einmonatiges Fahrverbot wegen Führens von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluß berauschender Mittel. Das Amtsgericht hatte den Einspruch verworfen, weil es den Auslandsaufenthalt nicht als ausreichenden Entschuldigungsgrund ansah. Dies sah das Oberlandesgericht anders und verwies die Sache an das Amtsgericht zurück.

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