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LG Berlin: Keine festen Grenzwerte für Kokain

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Keine festen Grenzwerte für Fahruntüchtigkeit aufgrund Kokainkonsums

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 10.04.12 ausgeführt, dass es weiterhin keine festen Grenzwerte für die Annahme von Fahruntüchtigkeit nach Konsum von Kokain oder Cannabis gibt. Das Gericht  führt aus, dass die von der Grenzwertkommission festgesetzten Grenzwerte für Benzoylecgonin (Abbauprodukt nach Kokakinkonsum) und Kokain lediglich analytische Grenzwerte seien. Die Überschreitung dieser Grenzwerte führe somit nicht automatisch zur Annahme einer Fahruntüchtigkeit. Aus dem Überschreiten des analytischen Grenzwertes könne im zu entscheidenden Fall lediglich sicher geschlossen werden, dass die Angeklagte während der Fahrt unter dem Einfluss von Kokain stand. Sie wurde daher lediglich wegen eiiner Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG verurteilt. Die Berufung der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) zum Ziel hatte, wurde verworfen.

 


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