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Fahrerlaubnisklasse S

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SchwachSuper 

Fahrerlaubnisklasse S

 

Die Fahrerlaubnisklasse S gilt für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern im Falle von Fremdzündungsmotoren,
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 Kilowatt im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 Kilowatt im Falle von Elektromotoren
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

 


In Unfallsachen, Straf- und Bußgeldsachen sowie in Fahrerlaubnisangelegenheiten bin ich seit 1997 Ihr Ansprechpartner. In diesen Rechtsgebieten kann ich auf eine langjährige erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken. Besonderes Augenmerk richte ich auf die schnelle Erreichbarkeit für meine Mandanten und die zügige Terminvergabe ohne Wartezeiten.

Meine Kanzlei befindet sich in der Viehofer Straße in der Essener Innenstadt. Parkmöglichkeiten finden Sie in den nahegelegenen Parkhäusern am Porscheplatz und an der Schützenbahn.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

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