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Fahrerlaubnisklasse T

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SchwachSuper 

Fahrerlaubnisklasse T

Die Fahrerlaubnisklasse T gilt für Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). 

 


In Unfallsachen, Straf- und Bußgeldsachen sowie in Fahrerlaubnisangelegenheiten bin ich seit 1997 Ihr Ansprechpartner. In diesen Rechtsgebieten kann ich auf eine langjährige erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken. Besonderes Augenmerk richte ich auf die schnelle Erreichbarkeit für meine Mandanten und die zügige Terminvergabe ohne Wartezeiten.

Meine Kanzlei befindet sich in der Viehofer Straße in der Essener Innenstadt. Parkmöglichkeiten finden Sie in den nahegelegenen Parkhäusern am Porscheplatz und an der Schützenbahn.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.