Das OLG Düsseldorf hatte über den Vorwurf der Nötigung im Zusammenhang mit einem Überholvorgang im Straßenverkehr zu entscheiden. Nach Auffassung des Gerichts stellt das rücksichtslose Überholen nicht ohne weiteres eine Nötigung dar wenn der Überholer die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht beabsichtigt, sondern nur als Folge seiner Fahrweise in Kauf nimmt. Beschluss vom 15.02.08. |