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07 | 02 | 2012
Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten Drucken

Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfaßt die Verteidigung in Bußgeldsachen. Hierzu zählen ganz überwiegend Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen sowie Trunkenheit im Straßenverkehr nach dem 0,5 Promille - Gesetz (§ 24a StVG).

Wenn man als Beschuldigter einen Anhörungsbogen erhält, so ist es grundsätzlich zu empfehlen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, insbesondere wenn eine Punkteeintragung in das Verkehrszentralregister (das ist bei Bußgeldern ab 40,-- € der Fall) droht. Insbesondere ist dringend davon abzuraten, ohne vorherige Akteneinsicht Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Gerade in Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten kann oft auch bei einem auf den ersten Blick scheinbar eindeutigen Sachverhalt ein für den Mandanten positiverer Ausgang erzielt werden.

Zum Bereich der Bußgeldverteidigung gehören:

-Beratung und Verteidigung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

-Beratung und Verteidigung bei Rotlichtverstößen

-Beratung und Verteidigung bei Abstandsunterschreitungen

-Beratung über die Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu vermeiden

-Beratung und Verteidigung bei Trunkenheit (Drogen) im Straßenverkehr nach 0,5 Promille - Gesetz(§ 24a StVG)

-Beratung und Verteidigung bei Lenkzeitverstößen sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund eines Fahrtenschreiber für LKW/Bus - Fahrer

-Einholung eines Registerauszugs über den aktuellen Punktekontostand in Flensburg und Beratung über die Möglichkeiten der Reduzierung des Punktestandes

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann direkt von Seiten meiner Kanzlei bei dem Versicherer nachgefragt werden, ob die anfallenden Kosten von diesem getragen werden.

Meine verkehrsrechtlichen Leistungsangebote richten sich an Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet. Außerhalb Nordrhein-Westfalens können Termine vor Behörden oder Gerichten nach Absprache mit Ihnen von qualifizierten Unterbevollmächtigten wahrgenommen werden. Für Sie fallen hierdurch keine zusätzlichen Kosten an.

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Dr. Heskamp
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