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Änderung des Bußgeldkataloges ab 1. Februar 2009 |
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Erhöhung der Regelgeldbußen für Verkehrsordnungswidrigkeiten ab 1. Februar 2009
Am 1. Februar 2009 sind Änderungen in der Anlage zur Bußgeldkatalogverordnung in Kraft getreten. Die Regelgeldbußen für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden erheblich erhöht. Die Bußgelder für Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze wurden sogar verdoppelt (Erster Verstoß nunmehr 500,-- € statt bisher 250,-- €). Die Teilnahme an illegalen Kfz-Rennen kostet numehr 400,-- € statt bisher 150,-- €.. Sämtliche Regelbußgeldsätze finden Sie bei strassenverkehrsrecht.net unter den einzelnen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und der Fahrerlaubnisverordnung.
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