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08 | 02 | 2012
Bußgelder aus EU-Staaten bald auch in Deutschland vollstreckbar Drucken
Mittwoch, 19. Mai 2010 um 08:44 Uhr

Die EU hat in einem Rahmenbeschluss (Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen) festgelegt, dass Bußgeldentscheidungen ab einem Bußgeld von 70 € in allen EU-Ländern vollstreckbar sein sollen. Dieser Beschluss ist jedoch in Deutschland bisher noch kein geltendes Recht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung dieses Rahmenbeschlusses in deutsches Recht stand für den 06.05.10 auf der Tagesordnung des Bundestages. Voraussichtlich wird die Umsetzung zum 01.10.2010 erfolgen. Näheres unter "Ausländische Bußgeldbescheide"


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