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08 | 02 | 2012
AG Duisburg: Kaskoschaden - grobe Fahrlässigkeit Drucken

Amtsgericht Duisburg - Urteil vom 24.02.2010: Wer mit 50 km/h an eine Lichtzeichenanlage heranfährt, obwohl deren Anzeige aufgrund einer Blendwirkung der Sonneneinstrahlung nicht deutlich zu erkennen ist, handelt grob fahrlässig. Eine Kürzung der Versicherungsleistung des Vollkasko-Versicherers um 50 Prozent ist in einem solchen Fall gerechtfertigt.


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Dr. Heskamp