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23 | 02 | 2012
OLG Hamm: Keine Provida-Messungen bei Schräglage des Meßfahrzeugs Drucken

Das Meßverfahren ProViDaSystem 2000 ist sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur gleichzeitigen Abstandsmessung seit über 10 Jahren in ständigem Gebrauch und als standardisiertes Messverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt. Als Meßfahrzeuge sind auch Motorräder im Einsatz. Das Oberlandesgericht Hamm führt in seinem Beschluss vom 26.08.2010 aus, dass solche Messungen derzeit nicht verwertet werden dürfen, wenn sich das Motorrad während der Messung in extremer Schräglage befunden hat.


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Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp