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23 | 02 | 2012
OLG Stuttgart: Ausschalten der Beleuchtung ist Kennzeichenmißbrauch Drucken

OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.07.11: Der Tatbestand des § 22 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 4 StVG (Kennzeichenmißbrauch) ist erfüllt, wenn ein Fahrer an seinem Kraftfahrzeug die Kennzeichenbeleuchtung ausschaltet, um anschließend mit seinem Kraftfahrzeug unerkannt davonfahren und eine Kontrolle durch ein ihn verfolgendes Polizeifahrzeug vereiteln zu können.


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Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp