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23 | 02 | 2012
AG Konstanz: Messtoleranzen und Abrundung Drucken

Ein Urteil des Amtsgerichts Konstanz vom 16.02.11 befaßt sich mit einem Rotlichtverstoß, der mit dem Meßgerät Traffiphot III gemessen wurde. Gemessen wurde das Überfahren der Haltelinie bei einer Rotlichtzeit von bereits 1.43 Sekunden. Das Gericht zog von der Messung einen Toleranzwert von 0,4 Sekunden ab und rundete den verbleibenden Wert von 1.03 auf 1 Sekunde ab. Es lag somit nur ein einfacher Rotlichtverstoß  vor, da nicht nachzuweisen war, dass die Ampel bei Überfahren der Haltelinie bereits länger als 1 Sekunde "rot" zeigte. Es wurden daher nur 90 € Bußgeld verhängt. Bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß (=bei Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot) wäre laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 200 € und ein einmonatiges Fahrverbot zu erwarten gewesen.


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Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp