| Umweltzone |
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UmweltzoneDie StVO enthält folgende in § 41 folgende Regelungen zu den sogenannten Umweltzonen: Zeichen 270.1
![]() Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Zeichen 270.2
Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone ![]() Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Wer in eine ausgewiesene Umweltzone mit einem Kraftfahrzeug einfahren will, benötigt eine Umweltplakette oder eine Ausnahmegenehmigung. Diese werder erteilt von den Kfz-Zulassungsstellen, Abgasuntersuchungsstellen wie DEKRA und TÜV und besonders dazu autorisierten Werkstätten. Die Plakette kostet 5 EUR und ist unbefristet und bundesweit gültig. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 40,-- EUR und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet werden. Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: tuev-nord.de: Informationsangebot des TÜV Nord. stmugv.bayern.de: Informationsangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. um.baden-wuerttemberg.de: Informationsangebot des baden-württembergischen Unweltministeriums Umweltzonen-NRW.de: Informationsangebot der Handwerkskammer zu Köln über die Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen. Berlin.de: Informationsangebot des Landes Berlin . Hannover.de: Informationsangebot der Stadt Hannover zur dortigen Umweltzone.
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