| Drogen und Fahrerlaubnis |
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| Geschrieben von: Dieter Heskamp | |
| Samstag, 08. März 2008 09:40 | |
Drogen und Fahrerlaubnis (außer Cannabis)Nach Nr. 9.1. und 9.3. zu den §§ 11, 13, 14 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn man Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes einnimmt oder von ihnen abhängig ist. Zu diesen Betäubungsmitteln gehören u.a. Kokain, Heroin, Amphetamine ("Speed"), Ecstasy. Nach dem Wortlaut der Norm wird die Kraftfahreignung somit bereits bei einer einmaligen Einnahme einer solchen Droge ausgeschlossen. Dem folgt die herrschende Rechtsprechung (so z.B. VG Gelsenkirchen Beschluss vom 23.01.08 und Beschluss vom 05.02.08). Auf einen Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Fahren kommt es nicht an.
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| Aktualisiert ( Samstag, 05. April 2008 12:57 ) |
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