08 | 02 | 2012
Absehen vom Fahrverbot Drucken

Ein Fahrverbot, das im Bußgeld- oder Strafverfahren verhängt werden kann, ist als Warn- und Besinnungmaßnahme gedacht und keine Maßnahme zur Sicherung des Straßenverkehrs. Dies ist zu berücksichtigen, wenn gegenüber den Behörden ein Absehen vom Fahrverbot angestrebt wird. Für ein Absehen vom Fahrverbot kommen folgende Gründe in Betracht:

-Absehen vom Fahrverbot wegen unzumutbarer Härten

-Absehen vom Fahrverbot wegen langer Verfahrensdauer.


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Dr. Heskamp
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