| Erstberatung |
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ErstberatungIn einer Erstberatung wird der Sachverhalt zunächst nur im Hinblick auf die rechtlichen Probleme besprochen und geprüft, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind. Die Vergütung für eine Erstberatung ist frei vereinbar. Scheuen Sie sich bitte nicht, die Kostenfrage sofort im ersten Gespräch anzusprechen. Damit auf Ihrer Seite Klarheit über die zu erwartenden Kosten besteht, kann von vornherein eine bestimmte Vergütung für die Erstberatung vereinbart werden. Dies empfiehlt sich insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Angelegenheiten. Für Gespräche über die zu erwartende Höhe der Vergütung fällt keine Vergütung an. Entscheiden Sie sich also gegen eine Beratung, brauchen Sie nichts zu bezahlen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann direkt von Seiten meiner Kanzlei bei dem Versicherer nachgefragt werden, ob die Kosten einer Erstberatung von diesem getragen werden. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder diese für Ihren Fall nicht eintritt, können Sie gegebenenfalls staatliche Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine fernmündliche Rechtsberatung über eine Servicerufnummer (1,89 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG) in Anpruch zu nehmen. Rechtsanwalt Dr. Dieter HeskampFachanwalt für VerkehrsrechtViehofer Str. 6045127 EssenTel. 0201 - 37 97 804Fax 0201 - 37 97 805heskamp1 (at ) heskamp.de
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, 27. März 2009 um 08:02 Uhr |
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