Home Erstberatung
11 | 03 | 2010
Erstberatung PDF Drucken E-Mail

Erstberatung

In einer Erstberatung wird der Sachverhalt zunächst nur im Hinblick auf die rechtlichen Probleme besprochen und geprüft, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind.

Die Vergütung für eine Erstberatung ist frei vereinbar. Scheuen Sie sich bitte nicht, die Kostenfrage sofort im ersten Gespräch anzusprechen. Damit auf Ihrer Seite Klarheit über die zu erwartenden Kosten besteht, kann von vornherein eine bestimmte Vergütung für die Erstberatung vereinbart werden. Dies empfiehlt sich insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Angelegenheiten. Für Gespräche über die zu erwartende Höhe der Vergütung fällt keine Vergütung an. Entscheiden Sie sich also gegen eine Beratung, brauchen Sie nichts zu bezahlen.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann direkt von Seiten meiner Kanzlei bei dem Versicherer nachgefragt werden, ob die Kosten einer Erstberatung von diesem getragen werden. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder diese für Ihren Fall nicht eintritt, können Sie gegebenenfalls staatliche Beratungshilfe in Anspruch nehmen.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine fernmündliche Rechtsberatung über eine Servicerufnummer (1,89 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG) in Anpruch zu nehmen.


Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Viehofer Str. 60
45127 Essen
Tel. 0201 - 37 97 804
Fax 0201 - 37 97 805
heskamp1 (at ) heskamp.de

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 27. März 2009 um 08:02 Uhr
 
Kanzlei Dr. Heskamp

In den untenstehenden Menüs finden Sie nähere Informationen zu den von mir angebotenen Leistungen. Die genannten Leistungsangebote richten sich an Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Für eine sofortige telefonische Rechtsberatung habe ich eine entgeltliche Telefonnummer eingerichtet:

0900 - 11 00 750


(1,89 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, erreichbar Mo - Fr 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr). Bei Verbindungs- schwierigkeiten wählen Sie bitte 0201-37 97 804.

Dienstleistungen