| Fahrerlaubnisklasse A1 |
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Fahrerlaubnisklasse A1
Die Fahrerlaubnisklasse A 1 gilt für Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (Leichtkrafträder). Für 16 und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h. |
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