07 | 02 | 2012
Fahrerlaubnisklasse S Drucken

Fahrerlaubnisklasse S

 

Die Fahrerlaubnisklasse S gilt für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern im Falle von Fremdzündungsmotoren,
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 Kilowatt im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 Kilowatt im Falle von Elektromotoren
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

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Dr. Heskamp
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