Fahrerlaubnisklasse S Die Fahrerlaubnisklasse S gilt für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern im Falle von Fremdzündungsmotoren,
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 Kilowatt im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 Kilowatt im Falle von Elektromotoren
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
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