| Fahrerlaubnissachen |
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Die Beratung und Vertretung im Bereich des Fahrerlaubnisrechts umfaßt die Bereiche
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann direkt von Seiten meiner Kanzlei bei dem Versicherer nachgefragt werden, ob die anfallenden Kosten von diesem getragen werden. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder diese für Ihren Fall nicht eintritt, können Sie gegebenenfalls staatliche Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Fragen hierzu können ebenfalls unter der vorgenannten Rufnummer geklärt werden. Meine verkehrsrechtlichen Leistungsangebote richten sich an Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet. Außerhalb Nordrhein-Westfalens können Termine vor Behörden oder Gerichten nach Absprache mit Ihnen von qualifizierten Unterbevollmächtigten wahrgenommen werden. Für Sie fallen hierdurch keine zusätzlichen Kosten an.
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