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11 | 03 | 2010
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Fahrerlaubnissachen

Die Beratung und Vertretung im Bereich des Fahrerlaubnisrechts umfaßt die Bereiche

-Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

-Punkte in Flensburg

-medizinisch-psychologische Untersuchung (der sogenannte Idiotentest)

-Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann direkt von Seiten meiner Kanzlei bei dem Versicherer nachgefragt werden, ob die anfallenden Kosten von diesem getragen werden. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder diese für Ihren Fall nicht eintritt, können Sie gegebenenfalls staatliche Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Fragen hierzu können ebenfalls unter der vorgenannten Rufnummer geklärt werden.

Meine verkehrsrechtlichen Leistungsangebote richten sich an Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet. Außerhalb Nordrhein-Westfalens können Termine vor Behörden oder Gerichten nach Absprache mit Ihnen von qualifizierten Unterbevollmächtigten wahrgenommen werden. Für Sie fallen hierdurch keine zusätzlichen Kosten an.


Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Viehofer Str. 60
45127 Essen
Tel. 0201 - 37 97 804
Fax 0201 - 37 97 805
heskamp1 (at ) heskamp.de
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 20. September 2009 um 20:23 Uhr
 
Kanzlei Dr. Heskamp

In den untenstehenden Menüs finden Sie nähere Informationen zu den von mir angebotenen Leistungen. Die genannten Leistungsangebote richten sich an Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Für eine sofortige telefonische Rechtsberatung habe ich eine entgeltliche Telefonnummer eingerichtet:

0900 - 11 00 750


(1,89 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, erreichbar Mo - Fr 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr). Bei Verbindungs- schwierigkeiten wählen Sie bitte 0201-37 97 804.

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