Home FahrerlaubnisVO Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
08 | 09 | 2010
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Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen


Vorbemerkung:

1. Die nachstehende Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind Erkrankungen, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig andauern (z.B. grippale Infekte, akute infektiöse Magen-/Darmstörungen, Migräne, Heuschnupfen, Asthma).

2. Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3), in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Abs. 3) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 Abs. 4).

3. Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein.

 

Krankheiten, MängelEignung oder bedingte EignungBeschränkungen/Auflagen bei bedingter Eignung
Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, TKlassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzFKlassen A, A1, B, BE, M, S, L, TKlassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF
1. Mangelndes Sehvermögen siehe Anlage 6



2. Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit



2.1 Hochgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust von 60% und mehr), beidseitig sowie Gehörlosigkeit, beidseitigja wenn nicht gleich-
zeitig andere schwer-
wiegende Mängel (z.B. Seh-
störungen, Gleich-
gewichts-
störungen)
ja (bei C, C1, CE, C1E) sonst nein-vorherige Bewährung von 3 Jahren Fahrpraxis auf Kfz der Klasse B
2.2 Gehörlosigkeit einseitig oder beidseitig oder hochgradige Schwerhörigkeit einseitig oder beidseitigja wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z.B. Seh- störungen, Gleichgewichts- störungen)ja (bei C, C1, CE, C1E) sonst nein-wie 2.1
2.3 Störungen des Gleichgewichts (ständig oder anfallsweise auftretend)neinnein--
3. Bewegungsbehinderungenjajaggf. Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, ggf. mit besonderen technischen Vorrichtungen gemäß ärztlichem Gutachten, evtl. zusätzlich medizinisch-psychologisches Gutachten und/oder Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers.
Auflage: regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen; können entfallen, wenn Behinderung sich stabilisiert hat.
4. Herz- und Gefäßkrankheiten



4.1 Herzrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewußtseins- trübung oder Bewußtlosigkeitneinnein--
- nach erfolgreicher Behandlung durch Arzneimittel oder Herzschrittmacherjaausnahmsweise jaregelmäßige Kontrollenregelmäßige Kontrollen
4.2 Hypertonie (zu hoher Blut- druck)



4.2.1 Bei ständigem diastolischen Wert von über 130 mmHgneinnein--
4.2.2 Bei ständigem diastolischen Wert von über 100 bis 130 mmHgjaja wenn keine anderen prognostisch ernsten Symptome vorliegenNachuntersuchungenNachunter- suchungen
4.3 Hypotonie (zu niedriger Blutdruck)



4.3.1 in der Regel kein Krankheitswertjaja--
4.3.2 Selteneres Auftreten von hypotoniebedingten, anfallsartigen Bewußtseinsstörungenja wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sindja wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind--
4.4 Koronare Herzkrankheit (Herzinfarkt)



4.4.1 Nach erstem Herzinfarktja bei komplikationslosem Verlaufausnahmsweise ja-Nach- untersuchung
4.4.2 Nach zweitem Herzinfarktja wenn keine Herz- insuffizienz oder gefährliche Rhythmusstörungen vorliegenneinNachuntersuchung-
4.5 Herzleistungsschwäche durch angeborene oder erworbene Herzfehler oder sonstige Ursachen



4.5.1 in Ruhe auftretendneinnein--
4.5.2 Bei gewöhnlichen Alltags- belastungen und bei besonderen Belastungenjaneinregelmäßige ärztliche Kontrolle, Nachunter- suchung in bestimmten Fristen, Beschränkung auf einen Fahrzeug- typ, Umkreis- und Tageszeit- beschränkungen-
4.6 Periphäre Gefäßerkrankungenjaja--
5. Zuckerkrankheit



5.1 Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungenneinnein--
5.2 Bei erstmaliger Stoffwechselentgleisung oder neuer Einstellungja nach Einstellungja nach Einstellung--
5.3 Bei ausgeglichener Stoffwechsellage unter Therapie mit Diät oder oralen Antidiabetikajaja ausnahmsweise, bei guter Stoffwechsel- führung ohne Unter- zuckerung über etwa 3 Monate-Nach- untersuchung
5.4 Mit Insulin behandelte Diabetikerjawie 5.3-regelmäßige Kontrollen
5.5 Bei Komplikationen siehe auch Nummer 1, 4, 6 und 10



6. Krankheiten des Nervensystems



6.1 Erkrankungen und Folgen von Verletzungen des Rückenmarksja abhängig von der Symptomatikneinbei fortschreitendem Verlauf Nachunter- suchungen-
6.2 Erkrankungen der neuro- muskulären Peripherieja abhängig von der Symptomatikneinbei fortschreitendem Verlauf Nachunter- suchungen-
6.3 Parkinsonsche Krankheitja bei leichten Fällen und erfolgreicher TherapieneinNachuntersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren-
6.4 Kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeitja nach erfolgreicher Therapie und Abklingen des akuten Ereignisses ohne Rück- fallgefahrneinNachuntersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren-
6.5 Zustände nach Hirn- verletzungen und Hirn- operationen, angeborene und frühkindlich erworbene Hirnschäden



6.5.1 Schädelhirnverletzungen oder Hirnoperationen ohne Substanzschädenja in der Regel nach 3 Monatenja in der Regel nach 3 Monatenbei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirn- krankheiten Nachunter- suchungbei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nach- untersuchung
6.5.2 Substanzschäden durch Verletzungen oder Operationenja unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chron.- hirnorganischer Psycho- syndrome und hirn- organischer Wesens- änderungenja unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chron.- hirnorganischer Psychosyndrome und hirn- organischer Wesens- änderungenbei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirn- krankheiten Nachunter- suchungbei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nach- untersuchung

6.5.3 Angeborene oder frühkindliche Hirnschäden

Siehe Nummer 6.5.2





6.6 Anfallsleidenausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, z.B. 2 Jahre anfallsfreiausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, z.B. 5 Jahre anfallsfrei ohne TherapieNachuntersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 JahrenNachunter- suchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren
7. Psychische (geistige) Störungen



7.1 Organische Psychosen



7.1.1 akutneinnein--
7.1.2 nach Abklingenja abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Rest- symptome und kein 7.2ja abhängig von der Art und Prognose des Grund- leidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grund- leidens keine Rest- symptome und kein 7.2in der Regel Nachunter- suchungin der Regel Nach- untersuchung
7.2 Chronische hirnorganische Psychosyndrome



7.2.1 leichtja abhängig von Art und Schwereausnahmsweise jaNachuntersuchungNach- untersuchung
7.2.2 schwerneinnein--
7.3 Schwere Altersdemenz und schwere Persönlichkeits- veränderungen durch pathologische Alterungs- prozesseneinnein--
7.4 Schwere Intelligenz- störungen/ geistige Behinderung



7.4.1 leichtja wenn keine Persönlichkeitsstörungja wenn keine Persönlichkeitsstörung--
7.4.2 schwerausnahmsweise ja, wenn keine Persönlichkeitsstörung (Unter- suchung der Persönlichkeits- struktur und des individuellen Leistungsvermögens)ausnahmsweise ja, wenn keine Persönlichkeitsstörung (Unter- suchung der Persönlichkeits- struktur und des individuellen Leistungsvermögens)--
7.5 Affektive Psychosen



7.5.1 bei allen Manien und sehr schweren Depressionenneinnein--
7.5.2 nach Abklingen der manischen Phase und der relevanten Symptome einer sehr schweren Depressionja wenn nicht mit einem Wiederauftreten gerechnet werden muß, gegebenenfalls unter medikamentöser Behandlungja bei Symptomfreiheitregelmäßige Kontrollenregelmäßige Kontrollen
7.5.3 bei mehreren manischen oder sehr schweren depressiven Phasen mit kurzen Intervallenneinnein--
7.5.4 nach Abklingen der Phasenja wenn Krankheitsaktivität geringer und mit einer Verlaufsform in der voran- gegangenen Schwere nicht mehr gerechnet werden mußneinregelmäßige Kontrollen-
7.6 Schizophrene Psychosen



7.6.1 akutneinnein--
7.6.2 nach Ablaufja wenn keine Störungen nachweisbar sind, die das Realitätsurteil erheblich beeinträchtigenausnahmsweise ja, nur unter besonders günstigen Umständen--
7.6.3 bei mehreren psychotischen Episodenjaausnahmsweise ja, nur unter besonders günstigen Umständenregelmäßige Kontrollenregelmäßige Kontrollen
8. Alkohol



8.1 Mißbrauch (Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum kann nicht hinreichend sicher getrennt werden.)neinnein--
8.2 nach Beendigung des Mißbrauchsja wenn die Änderung des Trink verhaltens gefestigt istja wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist--
8.3 Abhängigkeitneinnein--
8.4 nach Abhängigkeit (Entwöhnungsbehandlung)ja wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nach- gewiesen istja wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nach- gewiesen ist--
9. Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel



9.1 Einnahme von Betäubungs- mitteln im Sinne des Betäubungs- mittelgesetzes (ausgenommen Cannabis)neinnein--
9.2 Einnahme von Cannabis



9.2.1 Regelmäßige Einnahme von Cannabisneinnein--
9.2.2 gelegentliche Einnahme von Cannabisja wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontroll- verlustja wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontroll- verlust--
9.3 Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffenneinnein--
9.4 Mißbräuchliche Einnahme (regelmäßig übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffenneinnein--
9.5 nach Entgiftung und Entwöhnungja nach einjähriger Abstinenzja nach einjähriger Abstinenzregelmäßige Kontrollenregelmäßige Kontrollen
9.6 Dauerbehandlung mit Arznei- mitteln



9.6.1 Vergiftungneinnein--
9.6.2 Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maßneinnein--
10. Nieren- erkrankungen



10.1 schwere Niereninsuffizienz mit erheblicher Beeinträchtigungneinnein--
10.2 Nieren- insuffizienz in Dialyse- behandlungja wenn keine Komplikationen oder Begleiterkrankungenausnahmsweise jaständige ärztliche Betreuung und Kontrolle, Nachuntersuchungständige ärztliche Betreuung und Kontrolle, Nachunter- suchung
10.3 erfolgreiche Nieren- transplantation mit normaler Nierenfunktionjajaärztliche Betreuung und Kontrolle, jährliche Nachuntersuchungärztliche Betreuung und Kontrolle, jährliche Nachunter- suchung
10.4 bei Komplikationen oder Begleit- erkrankungen siehe auch Nummer 1, 4 und 5



11. Verschiedenes





11.1 Organtransplantation
Die Beurteilung richtet sich nach
den Beurteilungsgrundsätzen zu
den betroffenen Organen




11.2 Schlafstörungen



11.2.1 unbehandelte Schlafstörung mit
Tagesschläfrigkeit
nein
wenn messbare auffällige
Tagesschläfrigkeit vorliegt
nein
wenn messbare auffällige
Tagesschläfrigkeit vorliegt


11.2.2 behandelte Schlafstörung mit
Tagesschläfrigkeit
ja
wenn keine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit
mehr vorliegt
ja
wenn keine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit
mehr vorliegt
Regelmäßige Kontrollen von
Tagesschläfrigkeit
Regelmäßige
Kontrollen von
Tagesschläfrigkeit
11.3 Schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen mit schweren
Rückwirkungen auf die Herz-
Kreislauf-Dynamik
neinnein

 

 


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