Home FahrerlaubnisVO § 44 - Teilnahmebescheinigung
31 | 07 | 2010
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§ 44 FeV - Teilnahmebescheinigung Drucken

§ 44 Teilnahmebescheinigung


Hinsichtlich der Bescheinigung über die Teilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar sowie der Verarbeitung und Nutzung der Teilnehmerdaten ist § 37 entsprechend anzuwenden.

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