| Messverfahren Geschwindigkeit |
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Die Geschwindigkeitsmessungen müssen durch Behörden oder zumindest unter behördlicher Aufsicht durchgeführt werden. Geschwindigkeitsmessungen durch Private sind nur zulässig, wenn ein sachkundiger Beamter der zuständigen Behörde die Messungen ständig überwacht. Mit Beschluss vom 11.08.09 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Messungen, bei denen verdachtsunabhängig Lichtbilder oder Videos von Kraftfahrzeugführern angefertigt werden, gegen deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen sofern diese Messungen nicht auf der Grundlage eines Gesetzes durchgeführt werden. Ministerielle Erlasse reichen als Grundlage hierfür nicht aus. Wenn es an einer solchen gesetzlichen Grundlage fehlt, haben die zuständigen Behörden bzw. Gerichte im Einzelfall zu prüfen, ob eine solche gesetzeswidrige Messung als Beweismittel verwendet werden kann. Diese Entscheidung des BVerfG betrifft wie gesagt eine verdachtsunabhängige Messung; im zu entscheidenden Fall wurden alle unter einer Brücke hindurchfahrenden Fahrzeuge gefilmt. Im folgenden sollen die wichtigsten Messverfahren und ihre Fehlerquellen kurz erläutert werden. Die möglichen Messfehler ergeben sich teilweise erst durch die Hinzuziehung bestimmter Unterlagen – z.B. eines Eichscheins. Es ist daher meist sinnvoll, im Bußgeldverfahren über den Verteidiger Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde zu nehmen, um diese Unterlagen zu überprüfen. 1. Radarmeßverfahren
2. Koaxialkabelmessverfahren
3. LichtschrankenBei den Meßverfahren mit Lichtschrankentechnik wird eine Weg/Zeit-Messung vorgenommen. Die Meßanlagen bestehen entweder aus einem Lichtstrahler und einem Lichtempfänger oder lediglich aus einem Lichtempfänger. Die Lichtempfänger verfügen über mehrere nebeneinander angeordnete Meßsensoren. Bei der Durchfahrt eines Fahrzeuges reagieren die Meßsensoren auf die Unterbrechung des Lichtstrahls bzw. die Helligkeitsveränderung. Mit dem Meßgerät ist eine getrennte Fotoanlage verbunden, die das Beweisfoto erstellt. 4. NachfahrenBei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren stellen die Obergerichte hohe Anforderunegn an die Begründung eines Bußgeldurteils, da hier keine technischen Aufzeichnungen gefertigt werden und es somit allein auf die Zeugenaussagen der Besatzung des Meßfahrzeuges ankommt. 5. ProVida
6. Fahrtenschreiber
Rechtsprechung: |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 01. Februar 2012 um 12:13 Uhr |
Geschwindigkeitsfälle




