| Haftung und Eintrittspflicht |
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Das deutsche Straßenverkehrsrecht wird von zwei Haftungskonzepten bestimmt, der Verschuldenshaftung und der Haftung aufgrund der sogenannten Betriebsgefahr. Diese ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein Verschulden nicht eindeutig nachweisbar ist. Näheres in den nebenstehenden Menüs.
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Haftungsfragen


