18 | 05 | 2012
OLG Hamm: Zum Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Heskamp   
Mittwoch, 26. Mai 2010 um 13:03 Uhr

In einem Urteil vom 15.04.2010 nimmt das Oberlandesgericht Hamm zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall  Stellung: Für einen Anscheinsbeweis des Verschuldens des Auffahrenden ist es erforderlich, dass überhaupt ein Auffahren gegeben ist, denn nur dann kann ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 1 StVO durch Nichtwahrung eines genügenden Sicherheitsabstandes gegeben sein. Die Anknüpfungstatsachen, welche den Anscheinsbeweis entstehen lassen, müssen von demjenigen bewiesen werden, der sich darauf beruft. Der Beweis gelang im hier entschiedenen Fall nicht.

 


OLG Hamm: Zum Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall - Auf Twitter teilen.
OLG Hamm: Zum Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall - Ihren XING-Kontakten zeigenOLG Hamm: Zum Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall - auf Google Plus teilen




Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 26. Mai 2010 um 18:31 Uhr
 

Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp
Verwandte Artikel