| OLG Düsseldorf: Vibram-Messungen sind verwertbar. |
| Mittwoch, 19. Mai 2010 um 17:51 Uhr |
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In einem Beschluss vom 15.03.10 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ausgeführt, dass die mit dem Meßverfahren "Vibram" gefertigten Videoaufzeichnungen als Beweis verwertet werden dürfen. Der mit dem festgestellten Messverfahren verbundene Eingriff in die Individualrechte des Betroffenen beruhe auf gesetzmäßiger Grundlage und verstoße nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. In einer Entscheidung des OLG vom 09.02.10 ist das OLG Düsseldorf dagen zu einer Unverwertbarkeit der Videoaufzeichnungen gelangt.
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