Home
08 | 02 | 2012
LG Saarbrücken: Haftungsquote 80 : 20 bei Ausparken aus gegenüberliegenden Parktaschen

Das Landgericht Saarbrücken hat sich in einem Urteil vom 07.05.10 mit einer häufig vorkommenden Unfallkonstellation befaßt. Kläger und Beklagter fuhren mit ihren Pkws jeweils rückwärts aus gegenüberliegenden, schräg zueinander versetzten Parktaschen heraus und kollidierten.  
Der Kläger hat behauptet, er habe gestanden, als der Erstbeklagte gegen sein Fahrzeug gestoßen sei. Das erstinstanzlich zuständige Amtsgericht ging von einer hälftigen Haftungquote aus und führte dazu aus, eine Ausnahme vom Grundsatz der hälftigen Schadensteilung könne bei Kollision zweier rückwärts fahrender Fahrzeuge nur dann gelten, wenn ein Fahrzeug bereits längere Zeit gestanden habe, bevor es zur Kollision kam. Das Halten für ein bis zwei Sekunden stelle in jedem Fall keinen ausreichenden Zeitraum dar, der eine andere Haftungsverteilung rechtfertige.

 


Das Landgericht vertritt dagegen die Ansicht, dass zwar grundsätzlich ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Rückwärtsfahrenden spreche, auch wenn dieser kurz vor der Kollision noch angehalten habe. Allerdings müßten die auf Parkplätzen befindlichen Kraftfahrer stets mit ausparkenden und rückwärts fahrenden Fahrzeugen rechnen. Wenn zwei Verkehrsteilnehmer ausparken wollen und der zur Verfügung stehende Raum nicht für ein gleichzeitiges Ausparken genügt, hätten sie sich miteinander zu verständigen.

 

Für eine solche Verständigungspflicht sei allerdings nur dann Raum, wenn der Ausparkende vor oder während seines Ausparkens erkennen kann, dass der andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls ausparken will. Dass der Erstbeklagte bis zum Stillstand des Klägers bereits mit dem Ausparken begonnen hätte, sei jedoch nicht erwiesen. Es könne daher kein Sorgfaltsverstoß zu Lasten des Klägers angenommen werden. Das Landgericht hat allerdings die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs mit 20 Prozent berücksichtigt, so dass dieser 80 Prozent seines Schadens erstattet verlangen kann.

 


LG Saarbrücken: Haftungsquote 80 : 20 bei Ausparken aus gegenüberliegenden Parktaschen - Auf Twitter teilen.
LG Saarbrücken: Haftungsquote 80 : 20 bei Ausparken aus gegenüberliegenden Parktaschen - Ihren XING-Kontakten zeigenLG Saarbrücken: Haftungsquote 80 : 20 bei Ausparken aus gegenüberliegenden Parktaschen - auf Google Plus teilen




 

Haben Sie Fragen? Für Anfragen und Nachrichten können sie das Kontaktformular nutzen.

Für eine sofortige telefonische Rechtsberatung habe ich eine entgeltliche Telefonnummer eingerichtet:

0900 - 11 00 750

(1,89 €/Minute aus dem deutschen Festnetz)

Erreichbar Mo - Fr

11.00 Uhr bis 13.00 Uhr und

16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Bei Verbindungs- schwierigkeiten wählen Sie bitte 0201-37 97 804.

 

Dr. Heskamp
Neu/Aktualisiert
Meist gelesen
Geschlossener Bereich