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18 | 05 | 2012
ASP-Seminar Drucken

ASP bedeutet Aufbau-Seminar für Punkteauffällige Kraftfahrer.

Kraftfahrer, die freiwillig an diesem Seminar teilnehmen, erhalten einen Punktenachlass im Verkehrszentralregister. Die Punkte bleiben zwar weiterhin im Verkehrszentralregister eingetragen, hinsichtlich ihrer Konsequenzen in Bezug auf die Entziehung der Fahrerlaubnis wird der Fahrerlaubnisinhaber aber so gestellt, als ob die nachgelassenen Punkte nicht eingetragen seien.

Punktestand Punkteabbau bei Teilnahme an einem  ASP-Seminar

0 - 7 Punkte                 

Bei bis zu 4 Punkten im Verkehrszentralregister wird das Punktekonto auf Null gesetzt, bei mehr Punkten erhält der Teilnehmer einen Nachlass von 4 Punkten.

8 Punkte Der Verkehrsteilnehmer erhält von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine Verwarnung, verbunden mit der Empfehlung ein ASP-Seminar zu besuchen. Die Teilnahme ist freiwillig und  mit einem Nachlass von 4 Punkten verbunden.
9 - 13 Punkte Der Verkehrsteilnehmer erhält von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine Verwarnung, verbunden mit der Empfehlung ein ASP-Seminar zu besuchen. Die Teilnahme ist freiwillig und mit einem Nachlass von 2 Punkten verbunden.
14 - 17 Punkte Die Teilnahme an dem ASP-Seminar wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Ein Punktenachlass ist mit der Teilnahme nicht verbunden.
18 und mehr Punkte Die Fahrerlaubnis wird entzogen, sofern der Fahrerlaubnisinhaber zuvor eine Verwarnung erhalten hat.

 

Innerhalb von 5 Jahren kann nur einmal ein Punkteabbau mit einem ASP-Seminar erzielt werden.

ASP-Seminare dürfen nur von besonders ausgebildete Fahrlehren erteilt werden ( § 4 Abs.8 StVG).

Das Seminar wird in Gruppen von mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer, zusätzlich wird nach der ersten Sitzung eine Fahrprobe durchgeführt. Pro Tag darf nur eine Sitzung stattfinden. Eine Prüfung findet nicht statt, man kann also bei diesem Seminar nicht "durchfallen". Der Fahrlehrer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, er darf keine Erkenntnisse, die auf Eignungs- oder Befähigungsmängel schließen lassen könnten, an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeben. Die Teilnahmebescheinigung wird nur erteilt, wenn an allen Sitzungen und der Fahrprobe teilgenommen wird ( § 37 Abs.2 FeV). Das Seminar dauert üblicherweise 2 bis 4 Wochen.

Um den Punkteabbau zu erreichen oder - falls die Teilnahme angeordnet war - der Auflage der Fahrerlaubnisbehörde nachzukommen, muss die Bescheinigung beim zuständigen Straßenverkehrsamt eingereicht werden. Wird die Bescheinigung bei angeordneter Teilnahme nicht fristgemäß eingereicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen, sofern nicht rechtzeitig Fristverlängerung gewährt wurde. Nach Entziehung der Fahrerlaubnis kann Wiedererteilung beantragt werden, allerdings ist Voraussetzung für die Wiedererteilung die Vorlage der Teilnahmebescheinigung.


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Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp