| Kurse nach § 70 FeV |
|
|
Nachfolgend sind die von der Bundesanstalt für Straßenwesen derzeit in Deutschland akkreditierten Veranstalter von Kursen nach § 70 der Fahrerlaubnisverordnung. genannt. Diese Kurse dienen der Wiederherstellung der Fahreignung.Sie werden ausschließlich von Verkehrspsychologen durchgeführt und sind von den ASP-Seminaren zu unterscheiden. Die Teilnahme erfolgt im Regelfall aufgrund einer Empfehlung in einem medizinisch-psychologische Gutachten .
|
Links


