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12 | 05 | 2008
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Fordert die Fahrerlaubnisbehörde einen Fahrerlaubnisinhaber zur Beibringung einer positiven MPU auf, so muß sie eine angemessene Frist zur Beibringung dieses Gutachtens setzen. In einem vom VG Mainz entschiedenen Fall hatte der MPU-Gutachter von dem Probanden den Nachweis der Drogenabstinenz über einen bestimmten Zeitraum gefordert. Dieser war jedoch innerhalb der von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzten Frist nicht zu erbringen. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte eine Verlängerung der Frist abgelehnt und die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Frist entzogen. Dies erfolgte nach Ansicht des VG Mainz zu Unrecht. Die Behörde hätte dem Fahrerlaubnisinhaber Gelegenheit gegeben müssen, den erforderlichen Abstinenznachweis zu erbringen. VG Mainz, Beschluss vom 13.12.07.