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09 | 05 | 2008
Register des Kraftfahrt-Bundesamtes PDF Drucken E-Mail
Mit "Punkte in Flensburg" sind Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg gemeint. Das KBA führt neben dem Verkehrszentralregister noch weitere Register, nämlich das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) und das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER). Nähere Informationen finden Sie in den nebenstehenden Menüs.
 
Aktuelle Meldungen
In seiner Entscheidung vom 22.01.08 führt das OLG Celle aus, dass bei einer Schadensabrechnung im Rahmen der 130-Prozent-Grenze die Weiternutzung des Fahrzeugs nicht dokumentiert zu werden braucht, wenn konkret, d.h. auf der Basis der konkret angefallenen Reparaturkosten abgerechnet wird. Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis muss die Weiternutzung hingegen dokumentiert werden, dies hatte der BGH mit Urteil vom 27.11.07 entschieden.