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12 | 05 | 2008
Zentrales Fahrzeugregister PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Heskamp   
Samstag, 03. Februar 2007 08:57
Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR)

Das Zentrale Fahrzeugregister erfaßt alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge, auch für die Dauer von 5 Jahren nach dem endgültigen Außerbetriebsetzen, mit amtlichem Kennzeichen. Darüberhinaus werden erfaßt: Vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen, rote Kennzeichen, Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, saisonale Kennzeichen und Behördenfahrzeuge mit Sonderkennzeichen.

Meldungen an das ZFZR erfolgen bei Neuzulassung, Umzulassung, Löschung, vorübergehender Stillegung und Veränderungen, die im Fahrzeugschein oder -brief aufgeführt werden.

Im ZFZR sind gespeichert: Name und Anschrift des angegebenen Fahrzeughalters, technische Angaben zum Fahrzeug. Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) und die Nummer des Fahrezugbriefes.
Aktualisiert ( Freitag, 21. März 2008 11:08 )
 
Aktuelle Meldungen
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls muß den Schaden so gering wie möglich halten (Schadenminderungspflicht). Er ist daher gehalten, die Dauer des Nutzungsausfalls seines Fahrzeugs möglichst kurz zu halten. Kann er die Reparatur seines Fahrzeugs nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, so ist es ihm zumutbar einen Kredit aufzunehmen. Wenn er sich nicht um die Aufnahme eines Kredits bemüht oder vorträgt, dass ihm kein Kredit zugänglich ist, so kann er für den Zeitraum, um den der Nutzungsausfall sich aufgrund der Verzögerung der Reparatur verlängert, keine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen,  so das Landgericht Koblenz in seinem Urteil vom 19.11.07.