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Geschrieben von: Dieter Heskamp
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Mittwoch, 23. Januar 2008 16:29 |
Der Geschädigte soll nicht über den Ersatz des ihm entstandenen Schadens hinaus bereichert werden. Wenn die Reparatur zu einer Wertverbesserung des beschädigten Fahrzeugs führt, weil z.B. Verschleißteile durch neuwertige Marken-Teile ersetzt werden, so muß sich der Geschädigte diesen Vorteil auf den Schadensersatz anrechnen lassen. Diese Anrechnung wird als Abzug "Neu für Alt" oder schlicht "NfA-Abzug" genannt.
Ein NfA-Abzug kann in geeigenten Fällen vermieden oder vermindert werden, wenn statt der neuen Ersatzteile entweder Gebraucht-Teile oder Ersatzteile von Billiganbietern verwendet werden.
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Aktualisiert ( Dienstag, 18. März 2008 17:06 )
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