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13 | 05 | 2008
Kostenpauschale PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Heskamp   
Mittwoch, 23. Januar 2008 17:30
1. Kostenpauschale bei fremdverschuldeten Unfällen

Der Geschädigte kann Ersatz der ihm durch die Schadensregulierung entstehenden Kosten für Porto, Telefon und Fahrtkosten verlangen, soweit diese erforderlich waren. Diese Kosten können einzeln nachgewiesen werden; üblich ist jedoch die Geltendmachung einer Kostenpauschale. Diese Pauschale ist je nach Gerichtsort unterschiedlich, meist wird ein Betrag um 20,-- Euro zugesprochen.

2. Kostenpauschale in der Kasko-Versicherung

Eine Kostenpauschale gehört regelmäßig nicht zum Leistungsumfang des Kasko-Versicherers.
Aktualisiert ( Dienstag, 18. März 2008 21:21 )
 
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Leitsätze zum Urteil des VGH Baden-Württemberg vom13.12.07:

1. Der Senat hält daran fest, dass auch bei einer Autofahrt mit einer THC-Konzentration zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml das fehlende Trennungsvermögen im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung mit der Folge belegt ist, dass die Fahrerlaubnis bei einer nachgewiesenen zumindest gelegentlichen Einnahme von Cannabis zwingend zu entziehen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 27.03.2006 - 10 S 2519/05 -, NJW 2006, 2135).

2. Regelmäßige Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ist gegeben, wenn der Fahrerlaubnisinhaber Cannabis täglich oder nahezu täglich einnimmt.