13 | 05 | 2008
Standgeld PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Heskamp   
Mittwoch, 23. Januar 2008 18:41
1. Standgeld bei fremdverschuldeten Unfällen

Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher und wird es auf das Gelände eines Abschleppunternehmers oder einer Werkstatt verbracht, so werden regelmäßig Standgelder berechnet, oft zwischen 5,-- und 10,-- Euro pro Tag. Diese Standgelder gehören zum erstattungsfähigen Schaden, soweit sich der Geschädigte bemüht, diese Kosten so gering wie möglich zu halten. Gutachter- und Reparatur- bzw. Verschrottungsaufträge müssen unverzüglich erteilt werden. Ist mit einer längeren Standzeit zu rechnen, so sollte auf jeden Fall baldmöglichst versucht werden, das Fahrzeug kostenfrei an einem anderen Ort unterzustellen.

2. Standgeld in der Kasko-Versicherung


Standgelder werden in der Kasko-Versicherung grundsätzlich nicht gesondert erstattet. Sie können jedoch erstattungsfähig sein, sofern sie ein Bestandteil der Abschleppkosten sind.
Aktualisiert ( Mittwoch, 19. März 2008 10:42 )
 
Aktuelle Meldungen
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann zum Ausgleich eines Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigt, Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) auch bei vollständiger und fachgerechter Reparatur im Regelfall nur verlangen, wenn er das Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate weiter nutzt. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2007 entschieden. Das Urteil bestätigt die herrschende Rechtsprechung der Instanzgerichte und ein BGH-Urteil vom 13. November 2007.