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12 | 05 | 2008
Wiederbeschaffungswert PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Heskamp   
Mittwoch, 23. Januar 2008 18:43

Der Wiederbeschaffungwert ist derjenige Geldbetrag, den der Geschädigte zur Anschaffung eines - verglichen mit dem Fahrzeug des Geschädigten vor dem Unfall - gleichwertigen Ersatzfahrzeuges bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren aufwenden muß. Der Wiederbeschaffungswert ist nicht gleichbedeutend mit dem Zeitwert.

In Fällen, in denen der Wiederbeschaffungswert relevant sein kann, wird hierzu i.d.R. vom Sachverständigen eine Feststellung getroffen.

Aktualisiert ( Mittwoch, 19. März 2008 11:06 )
 
Aktuelle Meldungen
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 03.12.2007 über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Ordnungsverfügung der Fahrerlaubnisbehörde entschieden. Der Antragsteller hatte bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angegeben, seit ca. sechs Jahren regelmäßig Marihuana zu konsumieren. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde hatte ihm daraufhin aufgegeben, zwecks Überprüfung seiner Fahreignung ein ärztliches Gutachten beizubringen. Hiergegen legte der Antragsteller Widerspruch ein. Das OVG stellt in seinem Beschluss fest, dass die bei der Verkehrskontrolle gemachten Angaben des Antragstellersbereits zur Anordnung eines solchen Gutachtens ausreichen. Wird das Gutachten nicht beigebracht, so darf die Fahrerlaubnisbehörde hieraus auf die Ungeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen, sofern die Anordnung selbst keine gravierenden Mängel aufweist.