| Wiederbeschaffungswert |
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| Geschrieben von: Dieter Heskamp | |
| Mittwoch, 23. Januar 2008 18:43 | |
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Der Wiederbeschaffungwert ist derjenige Geldbetrag, den der Geschädigte zur Anschaffung eines - verglichen mit dem Fahrzeug des Geschädigten vor dem Unfall - gleichwertigen Ersatzfahrzeuges bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren aufwenden muß. Der Wiederbeschaffungswert ist nicht gleichbedeutend mit dem Zeitwert. In Fällen, in denen der Wiederbeschaffungswert relevant sein kann, wird hierzu i.d.R. vom Sachverständigen eine Feststellung getroffen. |
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| Aktualisiert ( Mittwoch, 19. März 2008 11:06 ) |


