| Zulassungskosten |
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Kosten für An- und Abmeldung
1. Zulassungskosten bei fremdverschuldeten Unfällen Die Kosten für die Abmeldung des Alt- und Anmeldung des Ersatzfahrzeuges gehören bei Totalschäden zum erstattungsfähigen Schaden. Sie können etweder pauschal (mit einer Pauschale von bis zu 80,-- Euro) oder auf Einzelnachweis geltend gemacht werden. 2. Zulassungskosten in der Kasko-Versicherung Zulassungskosten werden in der Kasko-Versicherung nicht erstattet, § 13 Abs. 6 AKB. |



