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11 | 03 | 2010
Strafverteidigung PDF Drucken E-Mail

Strafverteidigung


Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kommt in Gang, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat erhalten. Das kann z.B. anläßlich einer polizeilichen Unfallaufnahme geschehen oder dadurch, dass z.B. von Passanten eine Strafanzeige erstattet wird. Die Strafanzeige kann bei Polizei oder Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich (auch telefonisch) erstattet werden.

Beschuldigte erhalten Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren in der Regel durch die Polizei. Dies erfolgt entweder durch eine schriftliche Anhörung oder durch eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei. Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie dringend Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen sollten.

Sie sollten keinerlei Angaben zur Tat machen, bevor Sie nicht Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufgenommen haben. Sie sind lediglich verpflichtet, der Polizei Ihre Personalien anzugeben. Leider kommt es immer wieder vor, dass Beschuldigte sich durch vorschnelles Aussageverhalten unnötig selbst belasten. Dies ist in der Regel nachträglich nur sehr schwer abzuändern.

Ich vertrete Sie bundesweit in allen Strafsachen mit verkehrsrechtlichem Bezug wie zum Beispiel:

-Trunkenheits- oder Drogenfahrten

-Fahren ohne Fahrerlaubnis

-Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

-Verkehrsunfallflucht

Die für eine Strafverteidigung anfallende Vergütung richtet sich - sofern kein Honorar vereinbart wird - nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wenn eine Verteidigung mit einem gerichtlichen Freispruch endet, ist die Vergütung Ihres Verteidigers im Regelfall aus der Staatskasse zu erstatten.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann direkt von Seiten meiner Kanzlei bei dem Versicherer nachgefragt werden, ob die Kosten einer Strafverteidigung von diesem getragen werden. Fragen hierzu können ebenfalls unter der vorgenannten Rufnummer geklärt werden.

Meine verkehrsrechtlichen Leistungsangebote richten sich an Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet. Außerhalb Nordrhein-Westfalens können Termine vor Behörden oder Gerichten nach Absprache mit Ihnen von qualifizierten Unterbevollmächtigten wahrgenommen werden. Für Sie fallen hierdurch keine zusätzlichen Kosten an.


Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Viehofer Str. 60
45127 Essen
Tel. 0201 - 37 97 804
Fax 0201 - 37 97 805
heskamp1 (at ) heskamp.de
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 20. September 2009 um 20:20 Uhr
 
Kanzlei Dr. Heskamp

In den untenstehenden Menüs finden Sie nähere Informationen zu den von mir angebotenen Leistungen. Die genannten Leistungsangebote richten sich an Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Für eine sofortige telefonische Rechtsberatung habe ich eine entgeltliche Telefonnummer eingerichtet:

0900 - 11 00 750


(1,89 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, erreichbar Mo - Fr 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr). Bei Verbindungs- schwierigkeiten wählen Sie bitte 0201-37 97 804.

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