| Strafverteidigung |
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Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kommt in Gang, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat erhalten. Das kann z.B. anläßlich einer polizeilichen Unfallaufnahme geschehen oder dadurch, dass z.B. von Passanten eine Strafanzeige erstattet wird. Die Strafanzeige kann bei Polizei oder Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich (auch telefonisch) erstattet werden. Beschuldigte erhalten Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren in der Regel durch die Polizei. Dies erfolgt entweder durch eine schriftliche Anhörung oder durch eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei. Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie dringend Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen sollten.
Die für eine Strafverteidigung anfallende Vergütung richtet sich - sofern kein Honorar vereinbart wird - nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wenn eine Verteidigung mit einem gerichtlichen Freispruch endet, ist die Vergütung Ihres Verteidigers im Regelfall aus der Staatskasse zu erstatten. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann direkt von Seiten meiner Kanzlei bei dem Versicherer nachgefragt werden, ob die Kosten einer Strafverteidigung von diesem getragen werden. Fragen hierzu können ebenfalls unter der vorgenannten Rufnummer geklärt werden. Meine verkehrsrechtlichen Leistungsangebote richten sich an Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet. Außerhalb Nordrhein-Westfalens können Termine vor Behörden oder Gerichten nach Absprache mit Ihnen von qualifizierten Unterbevollmächtigten wahrgenommen werden. Für Sie fallen hierdurch keine zusätzlichen Kosten an. |
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