Home StVG § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
05 | 02 | 2012
Stichwortsuche
Verkehrsunfälle
Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsstrafrecht
Fahrerlaubnis
Alkohol & Drogen
Verkehrsregeln
Rechtsprechung
§ 12b StVG - Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge Drucken

§ 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge

Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.
§ 12b StVG - Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge - Auf Twitter teilen.
§ 12b StVG - Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge - Ihren XING-Kontakten zeigen§ 12b StVG - Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge - auf Google Plus teilen




 
Dr. Heskamp

Haben Sie Fragen? Für Anfragen und Nachrichten können sie das Kontaktformular nutzen.

Für eine sofortige telefonische Rechtsberatung habe ich eine entgeltliche Telefonnummer eingerichtet:

0900 - 11 00 750

(1,89 €/Minute aus dem deutschen Festnetz)

Erreichbar Mo - Fr

11.00 Uhr bis 13.00 Uhr und

16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Bei Verbindungs- schwierigkeiten wählen Sie bitte 0201-37 97 804.

 

Neu/Aktualisiert
Meist gelesen
Geschlossener Bereich