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StVG
§ 20
31 | 07 | 2010
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Verkehrsrecht A - Z
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Verkehrsregeln
StVO
StVG
§ 1 - Zulassung
§ 2 - Fahrerlaubnis und Führerschein
§ 2a - Fahrerlaubnis auf Probe
§ 2b - Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
§ 2c - Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 3 - Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 4 - Punktsystem
§ 5 - Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
§ 5a
§ 5b - Unterhaltung der Verkehrszeichen
§ 6 - Ausführungsvorschriften
§ 6b - Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
§ 6c - Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
§ 6d - Auskunft und Prüfung
§ 6e - Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
§ 7 - Haftung des Halters, Schwarzfahrt
§ 8 - Ausnahmen
§ 8a - Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
§ 9
§ 10 - Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
§ 11 - Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
§ 12 - Höchstbeträge
§ 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
§ 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
§ 13 Geldrente
§ 14 Verjährung
§ 15 Verwirkung
§ 16 Sonstige Gesetze
§ 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
§ 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
§ 19
§ 20
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
§ 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeits- begrenzern
§ 23 Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeugteile
§ 24 Verkehrsordnungs- widrigkeit
§ 24a 0,5 Promille-Grenze
§ 24b Mangelnde Nachweise für Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
§ 25 Fahrverbot
§ 25a Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs
§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
§ 26a Bußgeldkatalog
§ 27
§ 28 Führung und Inhalt des Verkehrszentralregisters
§ 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
§ 28 b
§ 29 Tilgung der Eintragungen
§ 30 Übermittlung
§ 30a Abruf im automatisierten Verfahren
§ 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 30c Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
§ 31 Registerführung und Registerbehörden
§ 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
§ 33 Inhalt der Fahrzeugregister
§ 34 Erhebung der Daten
§ 35 - Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
§ 36 - Abruf im automatisierten Verfahren
§ 36a - Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 36b - Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
§ 37 - Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 37a - Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 37b - Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften
§ 38 - Übermittlung für die wissenschaftliche Forschung
§ 38a - Übermittlung und Nutzung für statistische Zwecke
§ 38b - Übermittlung und Nutzung für planerische Zwecke
§ 39 - Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
§ 40 - Übermittlung sonstiger Daten
§ 41 - Übermittlungssperren
§ 42 - Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 43 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
§ 44 - Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
§ 45 - Anonymisierte Daten
§ 46
§ 47 - Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
§ 48 - Registerführung und Registerbehörden
§ 49 - Zweckbestimmung der Register
§ 50 - Inhalt der Fahrerlaubnisregister
§ 51 - Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
§ 52 - Übermittlung
§ 53 - Abruf im automatisierten Verfahren
§ 54 - Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 55 - Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 55 - Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 56 - Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 57 - Übermittlung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
§ 58 - Auskunft über eigene Daten aus den Registern
§ 59 - Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 60 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
§ 61 Löschung der Daten
§ 62 - Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
§ 63 - Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
§ 64 - Gemeinsame Vorschriften
§ 65 - Übergangsbestimmungen
§ 66 - Verkündung von Rechtsverordnungen
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Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.
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