|
LG Düsseldorf: Zur Verkehrsunfallflucht bei Kollision mit Einkaufswagen |
|
|
In seinem Urteil vom 06.05.11 führt das Landgericht Düsseldorf aus, dass eine Kollision eines Einkaufswagens mit einem geparkten PKW auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums keinen "Unfall im Straßenverkehr" im Sinne des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) darstellt. Nach Auffassung des Gerichts ist diese Art von Unfall nicht typisch für den Straßenverkehr. § 142 StGB solle nicht jedes Unfallereignis, das im Zusammenhang mit einem Verkehrsgeschehen steht, erfassen, sondern nur solche Unfälle, die typisch für den Straßenverkehr sind.
|