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18 | 05 | 2012
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LG Düsseldorf: Zur Verkehrsunfallflucht bei Kollision mit Einkaufswagen Drucken

In seinem Urteil vom 06.05.11 führt das Landgericht Düsseldorf aus, dass eine Kollision eines Einkaufswagens mit einem geparkten PKW auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums keinen "Unfall im Straßenverkehr" im Sinne des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) darstellt. Nach Auffassung des Gerichts ist diese Art von Unfall nicht typisch für den Straßenverkehr. § 142 StGB solle nicht jedes Unfallereignis, das im Zusammenhang mit einem Verkehrsgeschehen steht, erfassen, sondern nur solche Unfälle, die typisch für den Straßenverkehr sind.


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