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08 | 02 | 2012
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Bußgeldvorschriften zu § 1 StVO Drucken

Die Anlage zur Bußgeldkatalogverordnung sieht zu § 1 StVO folgende Regelbußgeldsätze vor. Es wird jeweils von fahrlässiger Begehung ausgegangen. Bei vorsätzlicher Begehungsweise kann das Bußgeld erhöht werden:

 

Lfd. Nr.

Tatbestand

StVO

Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten

 



A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG

a) Straßenverkehrs-Ordnung

Grundregeln

1

Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen
Sorgfalt

§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1

 


1.1

einen anderen mehr als nach den Umständen unver-
meidbar belästigt

 


10 €

1.2

einen anderen mehr als nach den Umständen unver-
meidbar behindert

 


20 €

1.3

einen anderen gefährdet

 


30 €

1.4

einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts
anderes bestimmt ist

 


35 €

1.5

Beim Fahren in eine oder aus einer Parklü-
cke stehendes Fahrzeug beschädigt

§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 4

30 €



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Dr. Heskamp
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