| § 10 StVO - Einfahren und Anfahren |
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§ 10 Einfahren und Anfahren
geändert durch die 46. StVRÄndVO vom 05.08.09 mit Wirkung vom 01.09.09 Die Anlage zur Bußgeldkatalogverordnung sieht zu dieser Vorschrift folgende Regelbußgeldsätze vor. Es wird jeweils von fahrlässiger Begehung ausgegangen. Bei vorsätzlicher Begehungsweise kann das Bußgeld erhöht werden:
Erläuterungen von strassenverkehrsrecht.net:(Beitrag folgt) Siehe auch den Artikel:
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