Home StVO § 10 - Einfahren und Anfahren
05 | 02 | 2012
Stichwortsuche
Verkehrsunfälle
Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsstrafrecht
Fahrerlaubnis
Alkohol & Drogen
Verkehrsregeln
Rechtsprechung
§ 10 StVO - Einfahren und Anfahren Drucken

§ 10 Einfahren und Anfahren


Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.


geändert durch die 46. StVRÄndVO vom 05.08.09 mit Wirkung vom 01.09.09

Die Anlage zur Bußgeldkatalogverordnung sieht zu dieser Vorschrift folgende Regelbußgeldsätze vor. Es wird jeweils von fahrlässiger Begehung ausgegangen. Bei vorsätzlicher Begehungsweise kann das Bußgeld erhöht werden:

 


 

Lfd. Nr.

Tatbestand

StVO

Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten

47

Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich -
(Zeichen 242, 243), einem verkehrsberuhigten Bereich
(Zeichen 325, 326) auf die Straße oder von einem
anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten
Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder
vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen
anderen gefährdet

§ 10 Satz 1
§ 49 Abs. 1 Nr. 10

30 €

47.1

- mit Sachbeschädigung

§10 Satz 1
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1. 10

35 €

48

(aufgehoben)

 


 



Erläuterungen von strassenverkehrsrecht.net:

(Beitrag folgt)

Siehe auch den Artikel:

-Abgesenkter Bordstein



Rechtsprechung zu § 10 StVO:

 

 

 


§ 10 StVO - Einfahren und Anfahren - Auf Twitter teilen.
§ 10 StVO - Einfahren und Anfahren - Ihren XING-Kontakten zeigen§ 10 StVO - Einfahren und Anfahren - auf Google Plus teilen




 
Dr. Heskamp

Haben Sie Fragen? Für Anfragen und Nachrichten können sie das Kontaktformular nutzen.

Für eine sofortige telefonische Rechtsberatung habe ich eine entgeltliche Telefonnummer eingerichtet:

0900 - 11 00 750

(1,89 €/Minute aus dem deutschen Festnetz)

Erreichbar Mo - Fr

11.00 Uhr bis 13.00 Uhr und

16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Bei Verbindungs- schwierigkeiten wählen Sie bitte 0201-37 97 804.

 

Neu/Aktualisiert
Meist gelesen
Geschlossener Bereich