Home StVO § 3 - Geschwindigkeit Bußgeldvorschriften
18 | 05 | 2012
Stichwortsuche
Verkehrsunfälle
Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsstrafrecht
Fahrerlaubnis
Alkohol & Drogen
Verkehrsregeln
Rechtsprechung
Bußgeldvorschriften zu § 3 StVO Drucken

Die Anlage zur Bußgeldkatalogverordnung sieht zu § 3 StVO folgende Regelbußgeldsätze vor. Es wird jeweils von fahrlässiger Begehung ausgegangen. Bei vorsätzlicher Begehungsweise kann das Bußgeld erhöht werden:

 

Lfd. Nr.

Tatbestand

StVO

Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten

8

Mit nicht angepasster Geschwindigkeit
gefahren

 


 


8.1

trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei
Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzun-
gen, Straßeneinmündungen, Bahnüber-
gängen oder bei schlechten Sicht- oder
Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)

§ 3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4,5
§ 19 Abs. 1 Satz 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 3, 19
Buchstabe a

100 €

8.2

in anderen als in Nummer 8.1 genannten
Fällen mit Sachbeschädigung

§ 3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, 5
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1, 3

35 €

9

Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite
unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen
überschritten

§ 3 Abs. 1 Satz 3
§ 49 Abs. 1 Nr. 3

80 €

9.1

um mehr als 20 km/h mit einem Kraftfahrzeug
der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO
genannten Art

 


Tabelle 1
Buchstabe a

9.2

um mehr als 15 km/h mit kennzeichnungspflichtigen Kraft-
fahrzeugen der in Nummer 9.1 genannten Art mit
gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen

 


Tabelle 1
Buchstabe b

9.3

um mehr als 25 km/h innerorts oder 30 km/h außerorts
mit anderen als den in Nummer 9.1 oder 9.2 genannten
Kraftfahrzeugen

 


Tabelle 1
Buchstabe c

10

Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder
älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht
ausreichend verminderte Geschwindigkeit; mangelnde
Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand
beim Vorbeifahren oder Überholen

§ 3 Abs. 2a
§ 49 Abs. 1 Nr. 3

80 €

11

Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit

§ 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4
§ 49 Abs. 1 Nr. 3
§ 18 Abs. 5 Satz 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 18
§ 20 Abs. 2 Satz 1.
Abs. 4 Satz 1, 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 19
Buchstabe b
§ 41 Abs. 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 16, 17
(Zeichen 237, 238)
Spalte 3 Nr. 3,
lfd. Nr. 18
(Zeichen 239)
Spalte 3,
lfd. Nr. 19, 20
(Zeichen 240, 241)
Spalte 3 Nr. 3,
lfd. Nr. 21
(Zeichen 239 oder 242.1
mit Zusatzzeichen,
das den Fahrzeugverkehr
zulässt)
Spalte 3 Nr. 2 Satz 1 oder
lfd. Nr. 23
(Zeichen 244.1 mit
Zusatzzeichen,
das den Fahrzeugverkehr
zulässt)
Spalte 3 Nr. 2 Satz 1
lfd. Nr. 49
(Zeichen 274),
lfd. Nr. 50
(Zeichen 274.1, 274.2)
§ 49 Abs. 3 Nr. 4
§ 42 Abs. 2 i. V. m.
Anlage 3 lfd. Nr. 12
(Zeichen 325.1, 325.2)
Spalte 3 Nr. 1
§ 49 Abs. 3 Nr. 5

 


11.1

Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a
oder b StVO genannten Art

 


Tabelle 1
Buchstabe a

11.2

kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in
Nr. 11.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder
Kraftomnibussen mit Fahrgästen

-

Tabelle 1
Buchstabe b

11.3

anderen als den in Nr. 11.1 oder 11.2 genannten Kraft-
fahrzeugen

 


Tabelle 1
Buchstabe c

 

Anhang Tabelle 1 (zu Nr. 11 der Anlage) Geschwindigkeitsüberschreitungen

a) Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art

 

Lfd. Nr.

Überschreitung in km/h

Regelsatz in Euro bei Begehung

innerhalb

außerhalb

geschlossener Ortschaften
(außer bei Überschreitung für mehr als
5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei
Fällen nach Fahrtantritt)

11.1.1

bis 10

20

15

11.1.2

11 - 15

30

25

 

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.1 der Anlage.

 

Lfd. Nr.

Überschreitung
in km/h

Regelsatz in Euro
bei Begehung

Fahrverbot in Monaten
bei Begehung

innerhalb

außerhalb

innerhalb

außerhalb

 


 


geschlossener Ortschaften

geschlossener Ortschaften

11.1.3

bis 15 für mehr
als 5 Minuten
Dauer oder in
mehr als zwei
Fällen nach
Fahrtantritt

80

70

-

 


11.1.4

16 - 20

80

70

-

-

11.1.5

21 - 25

95

80

-

-

11.1.6

26 - 30

140

95

1 Monat

-

11.1.7

31 - 40

200

160

1 Monat

1 Monat

11.1.8

41 - 50

280

240

2 Monate

1 Monat

11.1.9

51 - 60

480

440

3 Monate

2 Monate

11.1.10

über 60

680

600

3 Monate

3 Monate

 

b) kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen

 

Lfd. Nr.

Überschreitung in km/h

Regelsatz in Euro bei Begehung

innerhalb

außerhalb

geschlossener Ortschaften
(außer bei Überschreitung für mehr als
5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei
Fällen nach Fahrtantritt)

11.2.1

bis 10

35

30

11.2.2

11 - 15

40

35

 

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.2 der Anlage.

 

Lfd. Nr.

Überschreitung
in km/h

Regelsatz in Euro
bei Begehung

Fahrverbot in Monaten
bei Begehung

innerhalb

außerhalb

innerhalb

außerhalb

geschlossener Ortschaften

geschlossener Ortschaften

11.2.3

bis 15 für mehr
als 5 Minuten
Dauer oder in
mehr als zwei
Fällen nach
Fahrtantritt

160

120

-

 


11.2.4

16 - 20

160

120

-

-

11.2.5

21 - 25

200

160

1 Monat

-

11.2.6

26 - 30

280

240

1 Monat

1 Monat

11.2.7

31 - 40

360

320

2 Monate

1 Monat

11.2.8

41 - 50

480

400

3 Monate

2 Monate

11.2.9

51 - 60

600

560

3 Monate

3 Monate

11.2.10

über 60

760

680

3 Monate

3 Monate

 

c) andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge

 

Lfd. Nr.

Überschreitung in km/h

Regelsatz in Euro bei Begehung

innerhalb

außerhalb

geschlossener Ortschaften

11.3.1

bis 10

15

10

11.3.2

11 - 15

25

20

11.3.3

16 - 20

35

30

 

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.3 der Anlage.

 

Lfd. Nr.

Überschreitung
in km/h

Regelsatz in Euro
bei Begehung

Fahrverbot in Monaten
bei Begehung

innerhalb

außerhalb

innerhalb

außerhalb

geschlossener Ortschaften

geschlossener Ortschaften

11.3.4

21 - 25

80

70

-

-

11.3.5

26 - 30

100

80

-

-

11.3.6

31 - 40

160

120

1 Monat

-

11.3.7

41 - 50

200

160

1 Monat

1 Monat

11.3.8

51 - 60

280

240

2 Monate

1 Monat

11.3.9

61 - 70

480

440

3 Monate

2 Monate

11.3.10

über 70

680

600

3 Monate

3 Monate

 


Anlage zur Bußgeldkatalogverordnung zuletzt geändert durch die 46. StVRÄndVO vom 05.08.09.



Bußgeldvorschriften zu § 3 StVO - Auf Twitter teilen.
Bußgeldvorschriften zu § 3 StVO - Ihren XING-Kontakten zeigenBußgeldvorschriften zu § 3 StVO - auf Google Plus teilen




 

Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp
Verwandte Artikel