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16 | 05 | 2008
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Urteil des LG Freiburg vom 25.02.08: Im zu entscheidenden Fall fuhr ein LKW-Fahrer nachts mit Abblendlicht auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 86km/h bei 30 Meter Sichtweite. Er fuhr auf ein unbeleuchtetes Unfallfahrzeug auf, wobei ein Mensch zu Tode kam. Das LG Freiburg hat den Fahrer einer fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Nach Auffassung des Gerichts hätte der Fahrer nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen (Fahren auf Sicht).