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18 | 05 | 2012
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Abstandsmeßverfahren

Mit Beschluss vom 11.08.09 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Messungen, bei denen verdachtsunabhängig Lichtbilder oder Videos von Kraftfahrzeugführern angefertigt werden, gegen deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen sofern diese Messungen nicht auf der Grundlage eines Gesetzes durchgeführt werden. Ministerielle Erlasse reichen als Grundlage hierfür nicht aus. Wenn es an einer solchen gesetzlichen Grundlage fehlt, haben die zuständigen Behörden bzw. Gerichte im Einzelfall zu prüfen, ob eine solche gesetzeswidrige Messung als Beweismittel verwendet werden kann. Diese Entscheidung des BVerfG betrifft eine verdachtsunabhängige Messung; im zu entscheidenden Fall wurden alle unter einer Brücke hindurchfahrenden Fahrzeuge gefilmt.

 


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Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp
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