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08 | 02 | 2012
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§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 01. Februar 2009 um 22:52 Uhr
 

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Dr. Heskamp
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