| § 6 StVO - Vorbeifahren |
|
|
|
§ 6 VorbeifahrenWer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen. Die Anlage zur Bußgeldkatalogverordnung sieht zu dieser Vorschrift folgende Tatbestände vor: 30 An einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeigefahren, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen 20 € 30.1 - mit Gefährdung 30 € 30.2 - mit Sachbeschädigung 35 €
|
|
| Aktualisiert ( Sontag, 06. April 2008 08:54 ) |


