| Bußgeldvorschriften zu § 7 StVO |
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Die Anlage zur Bußgeldkatalogverordnung sieht zu § 7 StVO folgende Regelbußgeldsätze vor. Es wird jeweils von fahrlässiger Begehung ausgegangen. Bei vorsätzlicher Begehungsweise kann das Bußgeld erhöht werden:
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