| § 30b StVZO - Berechnung des Hubraums |
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§ 30b Berechnung des Hubraums
2. Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist. 3. Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden. 4. Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden. |



