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07 | 02 | 2012
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§ 30b StVZO - Berechnung des Hubraums Drucken

§ 30b Berechnung des Hubraums


Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:

1. Für pi wird der Wert von 3,1416 eingesetzt.

2. Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.

3. Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.

4. Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.


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Dr. Heskamp
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